Brunner & Schulenberg


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Rechtsanwalt Dr. Carsten Brunner
 
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brunner (Jahrgang 1963) ist - nach Studium an der FU Berlin und Referendariat im Bezirk des Kammergerichts - seit 1994 in Berlin zugelassener Rechtsanwalt.

Bereits während des Referendariats hat er sich als freier Mitarbeiter in einer größeren Berliner Rechtsanwaltskanzlei zu einem Großteil mit Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten beschäftigt und nahezu ausschließlich die rechtlichen Interessen von Hauseigentümern und Hausverwaltern wahrgenommen.

Ebenfalls schon während des Referendariats hat sich Rechtsanwalt Dr. Brunner an dem Auf- und Ausbau einer in Berlin befindlichen Unternehmung beteiligt, wurde zum Teilhaber und ist dies bis zum heutigen Tag.

Gerade während der Aufbauphase des Unternehmens war eine verstärkte Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen und steuerlichen Zusammenhängen erforderlich, die hierzu notwendigen - über das Studium der Rechtswissenschaften hinausgehenden - Kenntnisse hat Rechtsanwalt Brunner durch die Teilnahme an wirtschaftlich- und steuerlichrechtlichen Seminaren erlangt.

In den Jahren 1994 bis 1997 absolvierte Rechtsanwalt Dr. Brunner am Milton Erickson Institut Berlin die Ausbildung im NLP - Neuro Lingustisches Programmieren – Practitioner und Master Level.

Im Jahre 1999 wurde Rechtsanwalt Dr. Brunner auch am Kammergericht zugelassen, er kann darüber hinaus an sämtlichen Oberlandesgerichten in Deutschland auftreten.

Bereits am  23.02.2000 hat Rechtsanwalt Dr. Brunner durch die Rechtsanwaltskammer Berlin die Berechtigung erhalten den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“  zu führen.

Seit dem Jahre 2003 doziert Rechtsanwalt Dr. Brunner auf Seminaren in den Bereichen der Mitarbeiterschulung von Rechtsanwaltskanzleien sowie insbesondere im Verkehrs-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
 
Am 12.10.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Berlin Herrn Rechtsanwalt Dr. Brunner als einem der ersten Anwälte sowohl in Berlin als auch im gesamten Bundesgebiet die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.

Auch durch seine Zusatzausbildung im Bereich der Hausverwaltung wird Rechtsanwalt Dr. Brunner insbesondere  von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern sowie deren Verwaltungen verstärkt konsultiert, hier liegt – neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger – auch sein Hauptbetätigungsfeld.

 





Letzte Aktualisierung: 02.07.2006