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Rechtsanwalt Dr. Carsten Brunner (Jahrgang 1963) ist - nach
Studium an der FU Berlin und Referendariat im Bezirk des Kammergerichts
- seit 1994 in Berlin zugelassener Rechtsanwalt.
Bereits während des Referendariats hat er sich als freier
Mitarbeiter in einer größeren Berliner Rechtsanwaltskanzlei
zu einem Großteil mit Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten
beschäftigt und nahezu ausschließlich die rechtlichen
Interessen von Hauseigentümern und Hausverwaltern wahrgenommen.
Ebenfalls schon während des Referendariats hat sich Rechtsanwalt Dr.
Brunner an dem Auf- und Ausbau einer in Berlin befindlichen
Unternehmung beteiligt, wurde zum Teilhaber und ist dies bis zum
heutigen Tag.
Gerade während der Aufbauphase des Unternehmens war eine
verstärkte Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen und
steuerlichen Zusammenhängen erforderlich, die hierzu notwendigen -
über das Studium der Rechtswissenschaften hinausgehenden -
Kenntnisse hat Rechtsanwalt Brunner durch die Teilnahme an
wirtschaftlich- und steuerlichrechtlichen Seminaren erlangt.
In den Jahren 1994 bis 1997 absolvierte Rechtsanwalt Dr. Brunner am Milton
Erickson Institut Berlin die Ausbildung im NLP - Neuro Lingustisches
Programmieren – Practitioner und Master Level.
Im Jahre 1999 wurde Rechtsanwalt Dr. Brunner auch am Kammergericht
zugelassen, er kann darüber hinaus an sämtlichen
Oberlandesgerichten in Deutschland auftreten.
Bereits am 23.02.2000 hat Rechtsanwalt Dr. Brunner durch die
Rechtsanwaltskammer Berlin die Berechtigung erhalten den Titel
„Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Seit dem Jahre 2003 doziert Rechtsanwalt Dr. Brunner auf Seminaren in den
Bereichen der Mitarbeiterschulung von Rechtsanwaltskanzleien sowie
insbesondere im Verkehrs-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Am 12.10.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Berlin Herrn Rechtsanwalt
Dr. Brunner als einem der ersten Anwälte sowohl in Berlin als auch im
gesamten Bundesgebiet die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt
für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
Auch durch seine Zusatzausbildung im Bereich der Hausverwaltung wird
Rechtsanwalt Dr. Brunner insbesondere von Haus-, Wohnungs- und
Grundstückseigentümern sowie deren Verwaltungen
verstärkt konsultiert, hier liegt – neben seiner Tätigkeit
als Strafverteidiger – auch sein Hauptbetätigungsfeld.
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