Fachanwälte für Arbeitsrecht & Strafrecht & Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht & Strafrecht & Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Leistungen

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Rechtliche Belange die das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht betreffen zählen zu den Hautätigkeitspunkten von Rechtsanwalt Brunner und Rechtsanwältin Schulenberg. Sie erhalten sowohl als Mieter als auch Vermieter eine umfangreiche Rechtsberatung. Ob Mieterhöhung, Renovierungspflicht oder Maklervertrag, in der Kanzlei Brunner & Schulenberg können Sie auf Professionalität zählen. Die Kanzlei arbeitet regelmäßig mit einem Immobilienfachwirt, Kaufleuten für die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie ausgebildeten Buchhaltungskräften zusammen. Rechtsanwalt Dr. Brunner ist außerdem in der Zwangsverwaltung tätig.


 

Arbeitsrecht

 

Ein weiteres Rechtsgebiet auf das sich die Kanzlei Brunner & Schulenberg spezialisiert hat ist das Arbeitsrecht. Die Prüfung eines Arbeitsvertrages oder Kündigung fällt genau wie das Durchsetzen von Urlaubsansprüchen in den Aufgabenbereich der Kanzlei. Bei weiteren Konflikten, die mit dem Arbeitsrecht in Verbindung gebracht werden, können Sie selbstverständlich beide Anwälte zu Rate ziehen.


 

Strafrecht

 

Bei Angelegenheiten die strafrechtliche beziehungsweise wirtschaftsstrafrechtliche Hintergründe haben, geben Ihnen Rechtsanwalt Dr. Brunner und Rechtsanwältin Schulenberg in einem vertraulichen Gespräch diesbezüglich Rechtsauskunft. Sind Sie Opfer einer Straftat geworden oder wird Ihnen gar eine zur Last gelegt, klären Sie die Anwälte über Möglichkeiten auf.


 

Mediation

 

Bei dieser Form der Schlichtung wird mit den Beteiligten außergerichtlich verhandelt. Der Mediator geht auf die Interessen beider Konfliktparteien ein und erarbeitet gemeinsam mit ihnen nach einer einvernehmlichen Lösung. Die einvernehmliche, dauerhafte Lösungsfindung durch die Konfliktparteien ist oberstes Ziel der Mediation.

Jedes Mediationsverfahren ist für die Konfliktpartien freiwillig, dieses sind die Leiter des Verfahrens und können es daher auch jederzeit beenden. Die Kosten eines Mediationsverahrens werden zuvor mit den Partein vereinbart und in der Regel anteilig von den Medianten getragen, wobei selbstverständlich auch andere Kostenübernahmen möglich sind 

Rechtsanwalt Dr. Brunner arbeitet auch im Bereich des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA).

Hier finden Sie uns

Brunner & Schulenberg
Savignyplatz 5
10623 Berlin

Kontakt

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Telefon: 030 / 31 57 59 0

Fax: 030 / 31 57 59 11

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