Fachanwälte für Arbeitsrecht & Strafrecht & Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht & Strafrecht & Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brunner

 

  • Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Strafrecht

  • Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Zertifizierter Mediator

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brunner ist - nach Studium an der FU Berlin und Referendariat im Bezirk des Kammergerichts - seit 1994 in Berlin zugelassener Rechtsanwalt.

Bereits während des Referendariats hat er sich als freier Mitarbeiter in einer größeren Berliner Rechtsanwaltskanzlei zu einem Großteil mit Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten beschäftigt und nahezu ausschließlich die rechtlichen Interessen von Hauseigentümern und Hausverwaltern wahrgenommen.

Ebenfalls schon während des Referendariats hat sich Rechtsanwalt Dr. Brunner an dem Auf- und Ausbau eines Berliner Unternehmens beteiligt, wurde zum Teilhaber und übernahm später auch die Anteile der anderen Partner.

Gerade während der Aufbauphase des Unternehmens war eine verstärkte Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen und steuerlichen Zusammenhängen erforderlich, die hierzu notwendigen - über das Studium der Rechtswissenschaften hinausgehenden - Kenntnisse hat Rechtsanwalt Brunner durch die Teilnahme an wirtschaftlich- und steuerlichrechtlichen Seminaren erlangt.

In den Jahren 1994 bis 1997 absolvierte Rechtsanwalt Dr. Brunner am Milton Erickson Institut Berlin eine Kommunikationsausbildung, die er im Jahre 2016 als Lehrtrainer (DVNLP) abschloss.

Im Jahre 1999 wurde Rechtsanwalt Dr. Brunner auch am Kammergericht zugelassen, er kann darüber hinaus an sämtlichen Oberlandesgerichten in Deutschland auftreten.

Bereits am  23.02.2000 hat Rechtsanwalt Dr. Brunner durch die Rechtsanwaltskammer Berlin die Berechtigung erhalten den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“  zu führen.

 

Zu Beginn des neuen Jahrtausends wurde Rechtsanwalt Dr. Brunner 1. Vorsitzender eines Berliner Sportvereins, seit dieser Zeit befasst er sich intensiv auch mit dem Vereins- und Satzungsrecht. Seit dem Jahr 2011 berät er in diesem Zusammenhang unter anderem die Sportlandesverbände (Karate) Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg in satzungsrechtlichen Fragen.

Seit dem Jahre 2003 doziert Rechtsanwalt Dr. Brunner auf Seminaren in den Bereichen der Mitarbeiterschulung von Rechtsanwaltskanzleien sowie insbesondere im Verkehrs-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
 
Am 12.10.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Berlin Herrn Rechtsanwalt Dr. Brunner als einem der ersten Anwälte sowohl in Berlin als auch im gesamten Bundesgebiet die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.

 

Im Jahr 2006 schloss Rechtsanwalt Dr. Brunner seine Promotion im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ab.

 

Im April 2016 wurde Rechtsanwalt Dr. Brunner in die Liste der Mediatoren der Rechtsanwaltskammer Berlin aufgenommen.

Auch durch seine Zusatzausbildung im Bereich der Hausverwaltung wird Rechtsanwalt Dr. Brunner insbesondere  von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern sowie deren Verwaltungen verstärkt konsultiert, hier liegt – neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Mediator – auch sein Hauptbetätigungsfeld.

 

 

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