Brunner & Schulenberg


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Rechtsanwältin Andrea Schulenberg
 
Rechtsanwältin Andrea Schulenberg, geb. 1962, wurde nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin 1993 als Rechtsanwältin  zugelassen.

Schon während des Referendariats war sie als juristische Mitarbeiterin in einer Berliner Kanzlei beschäftigt und wurde nach dem  zweiten Staatsexamen zunächst als angestellte Rechtsanwältin tätig. Seid 1998 ist sie in ihrer eigenen Kanzlei gemeinsam mit dem Sozius Rechtsanwalt Carsten Brunner selbstständig.

Im Frühjahr 2000 erwarb Rechtsanwältin Schulenberg die Befugnis zum Führen des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“  und ist auf diesem Gebiet schwerpunktmäßig mit der Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen befasst.

Die hierzu notwendigen vertieften Kenntnisse auch der wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Zusammenhänge werden durch den Besuch von berufsbegleitenden Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig aktualisiert.

Durch eine zusätzliche  Ausbildung im NLP am Milton H. Erikson Institut  in der Zeit von 1994 bis 1996 konnte Rechtsanwältin Schulenberg ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zur Gestaltung  von Konfliktlösungen im Rahmen der beratenden außergerichtlichen Tätigkeit erweitern und zielführend in die juristische Arbeit  integrieren.

Ein weiterer  Schwerpunkt ihrer juristischen Arbeit ist die Betreuung von zivilrechtlichen  Mandaten im Familienrecht und im privaten Bau –und Architektenrecht.

Daneben werden gemeinsam mit einem Kollegen eigene Weiterbildungsseminare im  arbeitsrechtlichen Bereich  durchgeführt.

Rechtsanwältin Schulenberg ist seit 1998 beim Kammergericht Berlin zugelassen und darf vor allen OLG in der Bundesrepublik Deutschland  auftreten.





Letzte Aktualisierung: 02.07.2006