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Rechtsanwältin
Andrea Schulenberg, geb. 1962, wurde nach ihrem Studium der
Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin 1993 als
Rechtsanwältin zugelassen.
Schon während des Referendariats war sie als juristische
Mitarbeiterin in einer Berliner Kanzlei beschäftigt und wurde nach
dem zweiten Staatsexamen zunächst als angestellte
Rechtsanwältin tätig. Seid 1998 ist sie in ihrer eigenen
Kanzlei gemeinsam mit dem Sozius Rechtsanwalt Carsten Brunner
selbstständig.
Im Frühjahr 2000 erwarb Rechtsanwältin Schulenberg die
Befugnis zum Führen des Titels „Fachanwältin für
Arbeitsrecht“ und ist auf diesem Gebiet
schwerpunktmäßig mit der Betreuung von kleinen und
mittelständischen Unternehmen befasst.
Die hierzu notwendigen vertieften Kenntnisse auch der wirtschaftlichen
und steuerrechtlichen Zusammenhänge werden durch den Besuch von
berufsbegleitenden Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen
regelmäßig aktualisiert.
Durch eine zusätzliche Ausbildung im NLP am Milton H.
Erikson Institut in der Zeit von 1994 bis 1996 konnte
Rechtsanwältin Schulenberg ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
zur Gestaltung von Konfliktlösungen im Rahmen der beratenden
außergerichtlichen Tätigkeit erweitern und zielführend
in die juristische Arbeit integrieren.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer juristischen Arbeit ist die
Betreuung von zivilrechtlichen Mandaten im Familienrecht und im
privaten Bau –und Architektenrecht.
Daneben werden gemeinsam mit einem Kollegen eigene
Weiterbildungsseminare im arbeitsrechtlichen Bereich
durchgeführt.
Rechtsanwältin Schulenberg ist seit 1998 beim Kammergericht Berlin
zugelassen und darf vor allen OLG in der Bundesrepublik
Deutschland auftreten.
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